Baden-Württemberg
Häufige Fragen
Förderprogramm Fachkurse

Bewilligungsbehörde:
Landeskreditbank
Abt. Finanzhilfen
Schloßplatz 10
76113 Karlsruhe
Tel.: 0721 - 150-1314
Fax: 0721 - 150-1592
Das Programm richtet sich an öffentliche und private Weiterbildungsträger, die mit ihren beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen mindestens 3 Jahre am Markt sind.
Mit dem Förderprogramm „Fachkurse“ will das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Anreize für eine verstärkte berufliche Qualifizierung schaffen.
Dies ist unabdingbar vor dem Hintergrund der steigenden Qualifikationsanforderungen in der Arbeitswelt und den zunehmenden Tendenzen
eines Fachkräftemangels. Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen
stehen im Fokus dieses überbetrieblich konzipierten Förderangebots, da sie in der
Regel nicht von einem firmeninternen Fortbildungsangebot profitieren können.
Eine Bezuschussung der Teilnahmegebühren von Kursen zur beruflichen
Anpassungsfortbildung soll eine Kursteilnahme attraktiver machen.

Ich möchte mich beruflich weiterbilden. Welche Unterstützung bietet mir dabei der ESF?
Für Sie könnte das ESF-Fachkursprogramm in Frage kommen. Mit dem
Fachkursprogramm bezuschusst das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Kurse zur beruflichen Anpassungsfortbildung aus ESF-Mitteln.

Wo kann ich eine Fachkursförderung beantragen?
Wenden Sie sich an den Kursveranstalter Ihrer Wahl. Erkundigen Sie sich bei ihm, ob der von Ihnen gewünschte Kurs als geförderter Fachkurs angeboten wird. Falls ja, fragt der Veranstalter bei Ihnen ab, ob Sie zur Zielgruppe gehören. Ist das der Fall, dann wird er auf Ihrer Rechnung die Förderung vom Kurspreis abziehen.

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Wenn Sie Beschäftigte/-r, Unternehmer/-in, Existenzgründer/-in oder Wiedereinsteiger/-in sind und in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten, gehören Sie zur Zielgruppe und können von der Fachkursförderung profitieren. Die Förderung ist unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschusssatz liegt i. d. R. bei 30 %. Das heißt, der Kursanbieter reduziert Ihre Kursgebühr um 30 %. Einen Zuschusssatz in Höhe von 50 % erhalten Sie, wenn Sie FAQ Fachkursförderung S. 2/2 50 Jahre oder älter sind oder an einem Kurs im Schwerpunkt "Elektromobilität" teilnehmen.

Welche Kurse können gefördert werden?
Kurse müssen bestimmte Voraussetzungen bezüglich Inhalt, Dauer und Zuschnitt erfüllen, um für eine Förderung in Frage zu kommen:
− Inhalte: Fachkurse sind berufliche Anpassungsfortbildungen. Das heißt, sie zielen darauf ab, die fachliche Qualifikation der Teilnehmer/-innen zu verbessern. Durch Fachkurse erwerben, erhalten oder erweitern die Teilnehmer/-innen ihre beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen. Nicht förderfähig sind Aufstiegsfortbildungen und Studiengänge, Kurse zu persönlichen Arbeitstechniken (z. B. Zeitmanagement) oder zur allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung (z. B. Gesundheitsprävention) sowie berufsbezogene Deutsch-Sprachkurse.
− Dauer: Fachkurse umfassen mindestens 8 bis maximal 240 Unterrichtseinheiten. Der Kurs muss innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein.
− Zuschnitt: Fachkurse finden überbetrieblich statt. Das heißt, sie sind nicht einzelbetrieblich ausgerichtet und schulen auch nicht den Verkauf, den Vertrieb oder die Anwendung von eigenen Produkten.

Wie funktioniert die Fachkursförderung?
Weiterbildungsträger können für ihre Kurse bei der L-Bank einen Förderantrag stellen. Die L-Bank entscheidet über die Förderfähigkeit dieser Kurse. Bewilligt die LBank den ESF-Zuschuss, so reicht der Kursveranstalter die Förderung an die Kursteilnehmer/-innen weiter, indem er die Teilnahmegebühr reduziert.

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Die zentrale Informationsplattform für die ESF-Förderung in Baden-Württemberg ist www.esf-bw.de. Dort finden Sie das Merkblatt zum Fachkursprogramm, in dem die Details zur Förderung geregelt sind.
Natürlich kostenlos
Aktuelles aus Baden-Württemberg
https://youtu.be/HBm5xXI44F8
Seit 1957 fördert die Europäische Union mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) die beruflichen Chancen von Millionen von Menschen. Dem Land Baden-Württemberg stehen im Zeitraum von 2014 bis 2020 ESF-Mittel in Höhe von 260 Millionen Euro zur Verfügung. Damit werden die Chancen von benachteiligten Menschen auf Ausbildung und Arbeit, aber auch die Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten sowie von kleinen und mittleren Unternehmen verbessert. Neun Menschen aus Baden-Württemberg erzählen ihre persönliche ESF-Geschichte.
Links
http://www.esf-bw.de/esf/foerderung-beantragen-und-umsetzen/foerderprogramme-des-foerderbereichs-wirtschaft/
Mit dem Förderprogramm „Fachkurse“ will das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Anreize für eine verstärkte berufliche Qualifizierung schaffen.
https://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/foerderungen-und-finanzierungen/alle-foerderangebote/fh-finanzhilfen/foerderprogramm-fuer-fachkurse.xml?ceid=102862
Das Programm richtet sich an öffentliche und private Weiterbildungsträger, die mit ihren beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen mindestens 3 Jahre am Markt sind.