Schleswig-Holstein
Häufige Fragen
Weiterbildungsbonus

Bewilligungsbehörde:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel.: 0431 - 9905-0
Fax: 0431 - 9905-3383
Eine gute Nachricht für alle Beschäftigten, Freiberufler, Inhaber von Kleinstbetrieben und Auszubildende in Schleswig-Holstein, die sich weiterbilden möchten: Seit dem 3. November 2014 ist der "Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein" mit neuen Förderbedingungen an den Start gegangen.
Damit werden bis zur Obergrenze von 2.000 Euro 50 % der Seminarkosten übernommen, wenn dies zuvor bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt und bewilligt wurde. Die andere Hälfte der Kosten zahlt der Arbeitgeber.

Müssen die Seminarkosten durch die Beschäftigte/den Beschäftigten bezahlt werden ?
Ja. Durch den „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“ sind ausschließlich die Beschäftigten
zuwendungsberechtigt. Daher müssen die Beschäftigten die Zahlung der Seminarkosten
vornehmen und nachweisen.
Es ist jedoch möglich, dass die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber zur Bezahlung der (an die Beschäftigte/den
Beschäftigten ausgestellten) Weiterbildungsrechnung in Vorleistung tritt. In
diesem Fall ist ein Zahlungsnachweis der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers sowie eine formlose
schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers einzureichen, dass sie/er in
Vorleistung getreten ist. Die Förderung wird nach Prüfung aller erforderlichen Unterlagen auf
das Konto der/des Beschäftigten überwiesen.
Natürlich kostenlos
Aktuelles aus Schleswig-Holstein
Links
http://www.ib-sh.de/die-ibsh/foerderprogramme-des-landes/landesprogramm-arbeit/landesprogramm-arbeit-aktion-c4/
Offizielle Seite der Investitionsbank Schleswig-Holstein zum Förderprogramm: Weiterbildungsbonus