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Rheinland-Pfalz

Häufige Fragen

QualiScheck

Bewilligungsbehörde:

Landesamt für Soziales

Jugend und Versorgung (LSJV)

Rheinallee 97-101

55118 Mainz

 

Tel.: 0800 - 5 888 432

 

www.qualischeck.rlp.de

Die Förderung des Zugangs zu lebenslangem Lernen und die Verbesserung der Kompetenzen der Arbeitskräfte sind zentrale Ansatzpunkte in der Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz.

 

Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen wird durch die Anwendung einer Einkommensgrenze eingeschränkt.

Sie ergänzt aber unmittelbar die ESF-Förderung des Bundes, der mit dem Förderinstrument Bildungsprämie auch eine Weiterbildungsförderung für Einzelpersonen anbietet. Insofern bestehen umfangreiche Möglichkeiten, Weiterbildungsförderung zu erhalten. 

Wer wird gefördert ?

Gefördert werden können abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Eine Förderung durch den QualiScheck oder die Bildungsprämie ist abhängig vom Einkommen.

Welche Maßnahmen werden gefördert ?

Gefördert werden somit berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden-, Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Berufsausbildung oder Studium) dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf nutzen.

Welche Kosten werden übernommen ?

Die maximale Förderhöhe beträgt 500,00 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.

Gefördert werden nur die direkten Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren). Sonstige Kosten, wie zum Beispiel Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- oder Verpflegungskosten sind nicht förderfähig.

Kosten werden nur für durchgeführte Weiterbildungen erstattet. Nehmen Sie an der Weiterbildung nicht teil, kann auch dann keine Erstattung erfolgen, wenn Ihnen hierfür bereits Kosten entstanden sein sollten.

Was ist von der Förderung ausgeschlossen

  • Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kosten weniger als 100 Euro betragen.

  • Weiterbildungen, zu denen sich der/die Antragsteller/in bereits vor Erhalt des QualiSchecks angemeldet hat.

  • Weiterbildungsmaßnahmen für den Erwerb rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Fach- und Sachkundenachweise für Funktionen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.

  • Arbeitsplatzbezogene Weiterbildungsmaßnahmen und innerbetriebliche Anpassungsqualifizierungen und Trainings, also Maßnahmen, deren Inhalt nur im Rahmen des gegenwärtigen Arbeitsplatzes der oder des Beschäftigten in dem Unternehmen verwendbar ist und mit denen Qualifikationen vermittelt werden, die nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang auf andere Unternehmen oder Arbeitsbereiche übertragbar sind.

  • Weiterbildungsmaßnahmen, in denen Inhalte oder Methoden bzw. Technologie von L. Ron Hubbard angewandt, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet werden.

  • Der Erwerb einer Fahrerlaubnis.

  • Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen.

  • Weiterbildungen, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden.

  • Unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme (z.B. einzelne Semester).

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http://esf.rlp.de/esf-foerderung-2014-2020/qualischeck/

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Die go! Fördermittelberatung mbH berät Unternehmen, Seminaranbieter, Trainer und Coaches bei der Nutzung von Förderprogrammen die sich dem Thema Bildung widmen.

Wir möchten es jedem leicht machen, Förderprogramme zu nutzen und dadurch hohe Einsparungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung für Sie erzielen.

go! Förderberatung GmbH

Lange Enden 29

13437 Berlin

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Tel: 030 - 955 914 - 80

Fax: 030 - 955 914 - 77

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