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Für Unternehmen

Ich möchte mich beruflich weiterbilden. Welche Unterstützung bietet mir dabei der ESF?

Für Sie könnte das ESF-Fachkursprogramm in Frage kommen. Mit dem

Fachkursprogramm bezuschusst das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Kurse zur beruflichen Anpassungsfortbildung aus ESF-Mitteln. 

 

Wo kann ich eine Fachkursförderung beantragen?

Wenden Sie sich an den Kursveranstalter Ihrer Wahl. Erkundigen Sie sich bei ihm, ob der von Ihnen gewünschte Kurs als geförderter Fachkurs angeboten wird. Falls ja, fragt der Veranstalter bei Ihnen ab, ob Sie zur Zielgruppe gehören. Ist das der Fall, dann wird er auf Ihrer Rechnung die Förderung vom Kurspreis abziehen. 

 

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

Wenn Sie Beschäftigte/-r, Unternehmer/-in, Existenzgründer/-in oder Wiedereinsteiger/-in sind und in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten, gehören Sie zur Zielgruppe und können von der Fachkursförderung profitieren. Die Förderung ist unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.  

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschusssatz liegt i. d. R. bei 30 %. Das heißt, der Kursanbieter reduziert Ihre Kursgebühr um 30 %. Einen Zuschusssatz in Höhe von 50 % erhalten Sie, wenn Sie FAQ Fachkursförderung S. 2/2 50 Jahre oder älter sind oder an einem Kurs im Schwerpunkt "Elektromobilität" teilnehmen. 

Welche Kurse können gefördert werden?

Kurse müssen bestimmte Voraussetzungen bezüglich Inhalt, Dauer und Zuschnitt erfüllen, um für eine Förderung in Frage zu kommen:

 

− Inhalte: Fachkurse sind berufliche Anpassungsfortbildungen. Das heißt, sie zielen darauf ab, die fachliche Qualifikation der Teilnehmer/-innen zu verbessern. Durch Fachkurse erwerben, erhalten oder erweitern die Teilnehmer/-innen ihre beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen. Nicht förderfähig sind Aufstiegsfortbildungen und Studiengänge, Kurse zu persönlichen Arbeitstechniken (z. B. Zeitmanagement) oder zur allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung (z. B. Gesundheitsprävention) sowie berufsbezogene Deutsch-Sprachkurse.

− Dauer: Fachkurse umfassen mindestens 8 bis maximal 240 Unterrichtseinheiten. Der Kurs muss innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein.

− Zuschnitt: Fachkurse finden überbetrieblich statt. Das heißt, sie sind nicht einzelbetrieblich ausgerichtet und schulen auch nicht den Verkauf, den Vertrieb oder die Anwendung von eigenen Produkten.  

Wie funktioniert die Fachkursförderung?

Weiterbildungsträger können für ihre Kurse bei der L-Bank einen Förderantrag stellen. Die L-Bank entscheidet über die Förderfähigkeit dieser Kurse. Bewilligt die LBank den ESF-Zuschuss, so reicht der Kursveranstalter die Förderung an die Kursteilnehmer/-innen weiter, indem er die Teilnahmegebühr reduziert.  

An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Die zentrale Informationsplattform für die ESF-Förderung in Baden-Württemberg ist www.esf-bw.de. Dort finden Sie das Merkblatt zum Fachkursprogramm, in dem die Details zur Förderung geregelt sind. 

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Für Seminaranbieter

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Baden-Württemberg

Bayern

Bayern

Berlin

Für Unternehmen

Wann startet das neue Förderprogramm in Berlin ?

Das neue Förderprogramm soll voraussichtlich ab dem 01.07.2015 starten. Mehr Neuigkeiten erhalten Sie hier auf unserer Website.

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Berlin

Brandenburg

Für Unternehmen

Wer wird gefördert ?

1.) Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen)

2.) Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg im Sinne von § 12 Abgabenordnung haben

3.) rechtsfähige Vereine mit Vereinssitz im Land Brandenburg

4.) öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg

Was wird gefördert ?

  • zu 1.) Förderfähig sind Ausgaben für individuelle und arbeitsplatzunabhängige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen inklusive Prüfungsgebühren in Höhe von bis zu 70% der förderfähigen Gesamtausgaben.

  • zu 2.) Förderfähig sind Ausgaben für externe Weiterbildungsleistungen inklusive Prüfungsgebühren für Beschäftigte, die in einer Betriebsstätte im Land Brandenburg tätig sind, sowie von Solo-Selbständigen und Freiberuflerinnen und Freiberuflern, die im Land Brandenburg steuerpflichtig sind. Darüber hinaus sind im Unternehmen mitarbeitende Betriebsinhaberinnen und -inhaber förderfähig.

  • zu 3.) Förderfähig sind Ausgaben für externe Weiterbildungsleistungen inklusive Prüfungsgebühren für Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der erwerbsbezogenen fachlichen und sozialen Kompetenzen von haupt- und ehrenamtlich Tätigen in rechtsfähigen Vereinen mit Vereinssitz im Land Brandenburg.

  • zu 4.) Förderfähig sind Ausgaben für externe Weiterbildungsleistungen inklusive Prüfungsgebühren für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für von bei öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen.

 

Zuschuss für kleine Unternehmen: bis zu 70 %

Zuschuss für mittlere Unternehmen: bis zu 60 %

Zuschuss für große Unternehmen: bis zu 50 %

 

Zuschuss für Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit: entsprechend Unternehmenseinstufung

 

Zuschuss für öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe: entsprechend Unternehmenseinstufung

Zuschuss für Vereine ohne wirtschaftliche Tätigkeit: bis zu 90 %

Wer oder was wird nicht gefördert ?

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

 

  • berufsabschlussbezogene Qualifikationen (Ausnahme s. Richtlinie Pkt. 4.7.2)

  • Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen. Weiterhin sind Schulungen zu Produkten ausgeschlossen, die bereits im Preis des Produktes inbegriffen sind oder die im Rahmen von Serviceverträgen verbindlich festgelegt sind.

  • Kurse, die dem Erwerb von Fahrerlaubnissen (ausgenommen Bedienberechtigungen) dienen, sowie Maßnahmen der Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung.

  • Maßnahmen der individuellen Gesundheitsprävention, sowie Maßnahmen, die als Einzelunterricht durchgeführt werden.

  • Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (mit Ausnahme der Maßnahmen nach Nummer 2.2.3 und 2.3 der Richtlinie).

  • Auszubildende, Studierende (Ausnahme: Beschäftigte, die berufsbegleitend studieren, können nach Nummer 4.7.2 der Richtlinie gefördert werden, wenn die sonstigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind).

  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.

  • Zuwendungsempfänger als auch Maßnahmen, die Inhalte oder Methoden oder die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.

  • Zuwendungsempfänger als auch Maßnahmen, die menschenverachtendes, rassistisches, extremistisches oder sexistisches Gedankengut lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.

Wie wird gefördert ?

Es können bis zu zwei Anträge auf Förderung pro Jahr gestellt werden.

 

Bagatellgrenzen und Förderhöchstsätze entnehmen Sie bitte dem Richtlinientext.

 

Für Förderungen zur Umsetzung des Brandenburger Servicepakets für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung (Pkt. 2.2.4 der Richtlinie) ist vor Antragstellung die ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH, Bereich ZAB Arbeit, zu kontaktieren.

 

Anträge nach Nummer 2.3 der Richtlinie können zu zwei Stichtagen pro Kalenderjahr eingereicht werden. Die Bekanntmachung der Stichtage erfolgt über das Internetportal der ILB (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de).

Wie ist das Antragsverfahren ?

Anträge sind mindestens sechs Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahmen einzureichen.

 

Vor Zustimmung der Bewilligungsstelle ILB dürfen keine Verträge verbindlich abgeschlossen werden.

 

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft.

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Brandenburg

Bremen

Für Unternehmen

Ab wann ist mit dem neuen Bremer Weiterbildungsscheck zu rechnen ?

Nach Aussage der Handelskammer ist der geplante Beginn der 01.07.2015. Nähere Informationen finden Sie immer auf unserer Website.

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Bremen

Hamburg

Für Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung ?

Mit dem Weiterbildungsbonus werden Weiterbildungskosten von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer/innen und Selbstständigen in der Regel mit 50% gefördert, in Einzelfällen ist eine Förderung von 100% möglich (max. 1.500 € / Person).

Wer kann gefördert werden ?

Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer (die mindestens

15 Stunden wöchentlich arbeiten und mehr als 450,00 € monatlich

verdienen) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249

Mitarbeiter/innen).

Wie sind die Förderkonditionen ?

Gefördert werden können Weiterbildungen und Qualifizierungen mit

einem Wert über 250,00 € bei Anbietern, die

 

• anerkannt nach Bundes- oder Landesrecht sind,

• anerkannt nach ZfU (gemäß FernUSG) sind,

• oder beispielsweise zertifiziert sind nach ISO 9000ff, EFQM,

LQW, Gütesiegelverbund Weiterbildung, Prüfsiegel

Weiterbildung Hamburg u.a.,

• oder Konzepte mit entsprechenden Referenzen, eine

vorhandene Infrastruktur sowie die notwendige fachliche

Qualifikation nachweisen können.

 

Pro Antragssteller kann ein Hamburger Weiterbildungsbonus pro Kalenderjahr beantragt werden. Die Unterlagen sollten vier Wochen vor

Weiterbildungsbeginn vorliegen.

 

Das Angebot richtet sich nicht an Beamte und Angestellte des

öffentlichen Dienstes.

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Hamburg

Hessen

Für Unternehmen

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Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Für Unternehmen

Was wird gefördert ?

Die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.

Wer kann Förderung erhalten ?

Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist die Förderung ?

Qualifizierungen mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung

 

bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 500 € 

bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind (u.a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren), 

maximal 500 €

Qualifizierungen mit Abschlussorientierung oder Qualifizierungen mit Abschlusszertifikat oder anschlussfähige Teilqualifizierungen

 

bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 3.000 €

bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind (u.a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren), maximal 3.000 €

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Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Für Unternehmen

Ab wann wird mit dem neuen Förderprogramm gerechnet ?

Laut Aussage der NBank soll das neue Förderprogramm ab dem 01.07.2015 starten.

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Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Für Unternehmen

Wer wird gefördert ?

Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Betriebe:

 

Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten im Zeitraum von zwei Kalenderjahren bis zu zehn Bildungsschecks in Anspruch nehmen.

Ausdrücklich sind An- und Ungelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zugewanderte angesprochen.

Ausgeschlossen vom Bildungsscheckverfahren sind Selbständige und Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Was wird gefördert ?

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.

 

Ausgeschlossen von der Förderung sind arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.

Wie wird gefördert ?

Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Weiterbildungskosten, wenn diese 500 Euro (brutto) übersteigen. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

 

Die andere Hälfte tragen im betrieblichen Zugang die Betriebe und im individuellen Zugang die Beschäftigten selbst. Pro Bildungsscheck können maximal bis zu 500 EUR gefördert werden.

Wie erhalte ich einen Bildungsscheck ?

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.

 

Die kostenlose Beratung informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung und berät Betriebe zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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Für Seminaranbieter

Infos und Anträge für Weiterbildungsanbieter

Auf der folgenden Seite erhalten Sie Informationen und die Antragsformulare für die Bildungsschecks in NRW

 

Hier geht es zur Seite

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Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Für Unternehmen

Wer wird gefördert ?

Gefördert werden können abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Eine Förderung durch den QualiScheck oder die Bildungsprämie ist abhängig vom Einkommen.

Welche Maßnahmen werden gefördert ?

Gefördert werden somit berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden-, Sozialkompetenz dienen. Berufsbezogen sind Weiterbildungen, wenn sie nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Berufsausbildung oder Studium) dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf nutzen.

Welche Kosten werden übernommen ?

Die maximale Förderhöhe beträgt 500,00 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.

Gefördert werden nur die direkten Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren). Sonstige Kosten, wie zum Beispiel Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- oder Verpflegungskosten sind nicht förderfähig.

Kosten werden nur für durchgeführte Weiterbildungen erstattet. Nehmen Sie an der Weiterbildung nicht teil, kann auch dann keine Erstattung erfolgen, wenn Ihnen hierfür bereits Kosten entstanden sein sollten.

Was ist von der Förderung ausgeschlossen

  • Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kosten weniger als 100 Euro betragen.

  • Weiterbildungen, zu denen sich der/die Antragsteller/in bereits vor Erhalt des QualiSchecks angemeldet hat.

  • Weiterbildungsmaßnahmen für den Erwerb rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Fach- und Sachkundenachweise für Funktionen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.

  • Arbeitsplatzbezogene Weiterbildungsmaßnahmen und innerbetriebliche Anpassungsqualifizierungen und Trainings, also Maßnahmen, deren Inhalt nur im Rahmen des gegenwärtigen Arbeitsplatzes der oder des Beschäftigten in dem Unternehmen verwendbar ist und mit denen Qualifikationen vermittelt werden, die nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang auf andere Unternehmen oder Arbeitsbereiche übertragbar sind.

  • Weiterbildungsmaßnahmen, in denen Inhalte oder Methoden bzw. Technologie von L. Ron Hubbard angewandt, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet werden.

  • Der Erwerb einer Fahrerlaubnis.

  • Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen.

  • Weiterbildungen, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden.

  • Unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme (z.B. einzelne Semester).

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Rheinland-Pfalz

Saarland

Für Unternehmen

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Saarland

Sachsen

für Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung in Sachsen

Zwischen 50% und 70%

Gibt es eine Bagatellgrenze ?

Ja, es gibt eine Bagatellgrenze. Diese liegt bei 700,00 € netto. Sollte Ihre Schulung also unter 700,00 € liegen, sollten Sie prüfen, ob evtl. der Anbieter Ihnen eine weitere Schulung anbietet und ein Kombi Angebot erstellt.

Gilt die Regelung der 70%igen Förderung auch für Unternehmer ?

Nein, da bei Unternehmern keine Übernahme neuer beruflicher Aufgaben ersichtlich ist.

Wann gibt es 70% Förderung

Die Förderung erfolgt regulär mit einem Fördersatz in Höhe von 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Weiterbildungskosten zzgl. Prüfungsgebühren).Ein erhöhter Fördersatz in Höhe von 70% kann für Unternehmen  gewährt werden, wenn alle Teilnehmer an der Weiterbildung Geringqualifizierte ohne Berufsabschluss oder Auszubildende oder Beschäftigte ab 50 Jahren sind,die auf die Übernahme neuer beruflicher Aufgaben vorbereitet werden.  

Eine Aufteilung von Teilnehmern einer Weiterbildungsmaßnahme auf mehrere Anträge ist nicht zulässig. Mehrere Anträge eines Antragstellers für die gleiche Weiterbildungsmaßnahme werden zusammengefasst und mit dem niedrigerem Fördersatz berücksichtigt.

Wer ist antragsberechtigt ?

Arbeitgeber (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts) und Selbständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen

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für Seminaranbieter

Muss der Bildungsträger in Sachsen zertifiziert sein ?

Der Bildungsträger benötigt für das Förderprogramm keinen gesonderten Qualitätsnachweis.

Wer ist antragsberechtigt ?

Arbeitgeber (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts) und Selbständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen

Welche Angaben sind bei einem Angebot wichtig ?

Folgende Angaben sollte ein Angebot unbedingt haben :

 

  • Gesamtpreis, Preis pro Teilnehmer oder Preis pro Teilnehmerstunde

  • Inhalte der Weiterbildung, d.h. wird bei allen Angeboten das gewünschte Bildungsziel erreicht

  • Zeitlicher Umfang der Weiterbildung (in Stunden oder Unterrichtseinheiten)

  • Inhouse-Schulungen, Online-Schulung oder offenes Seminar

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Sachsen

Sachsen-Anhalt

Für Unternehmen

Wann wird mit dem Start des neuen Förderprogrammes gerechnet ?

Laut Aussage der Investitionsbank Sachsen-Anhalt startet das neue Förderprogramm vorraussichtlich am 01.09.2015.

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Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Für Unternehmen

Müssen die Seminarkosten durch die Beschäftigte/den Beschäftigten bezahlt werden ?

Ja. Durch den „Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein“ sind ausschließlich die Beschäftigten

zuwendungsberechtigt. Daher müssen die Beschäftigten die Zahlung der Seminarkosten

vornehmen und nachweisen.

Es ist jedoch möglich, dass die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber zur Bezahlung der (an die Beschäftigte/den

Beschäftigten ausgestellten) Weiterbildungsrechnung in Vorleistung tritt. In

diesem Fall ist ein Zahlungsnachweis der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers sowie eine formlose

schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers einzureichen, dass sie/er in

Vorleistung getreten ist. Die Förderung wird nach Prüfung aller erforderlichen Unterlagen auf

das Konto der/des Beschäftigten überwiesen. 

 

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Schleswig-Holstein

Thüringen

für Unternehmen

Was sind die Ziele des Förderprogrammes ?

Zur Durchführung des Controllings entsprechend den VV zu § 23 ThürLHO sind als spezifische Ziele die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit sowie des Fachkräftebedarfs durch die Förderung des lebenslangen Lernens definiert.

Wer ist antragsberechtigt ?

Antragsberechtigt für Vorhaben nach den Ziffern 2.1 und 2.2 der Richtlinie sind Thüringer Unternehmen und Bildungseinrichtungen. Der Antragsteller muss einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Thüringen haben.

Wie hoch ist die Förderung ?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt: 

 

- bei Vorhaben nach Ziffer 2.1 der Richtlinie als Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Was sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ?

Bei Vorhaben nach Ziffer 2.1 der Richtlinie sind zuwendungsfähig:

 

Die zur Durchführung der Weiterbildungsmaßnahmen notwendigen Ausgaben. Diese werden gemäß Art. 67 (5) lit. c der AllgVO auf der Basis der Bundesweiten Durchschnittskostensätze (B-DKS / siehe www.gfaw-thueringen.de) bemessen.

 

- Ausgaben für Löhne/Gehälter der Vorhabenteilnehmer, die bei den Unternehmen während der Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme anfallen. Diese sind als Pauschalsatz gemäß Art. 67 (1) lit. d der AllgVO in Höhe von 100% der nach Ziffer 5.2.1 anerkannten Ausgaben zuwendungsfähig.

 

Für Vorhaben mit weniger als 15 Teilnehmenden wird der anzuwendende B-DKS um den Faktor 1,2

für Vorhaben mit bis zu 8 Teilnehmenden um den Faktor 1,65 erhöht.

 

Zur Beurteilung der Angemessenheit von Lehrgangsausgaben gemäß §§ 179 - 184 SGB III i.V.m. der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) werden die B-DKS jährlich von der Bundesagentur für Arbeit aktualisiert.

 

Der jeweils zutreffende B-DKS wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.

Wie lang ist die Bearbeitungszeit bis zum Zuwendungsbescheid ?

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach Ziffern 2.1 und 2.2 dieser Richtlinie sind spätestens sechs Wochen vor Vorhabenbeginn formgebunden über das Online-Portal an die GFAW, Warsbergstraße 1 in 99092 Erfurt zu richten. Maßgeblich für den Zeitpunkt der rechtzeitigen Antragstellung ist der elektronische Eingang des Antrags bei der GFAW.

Muss das Unternehmen in Vorleistung gehen ?

Nein, die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in Teilbeträgen nach Vorlage der formgebundenen Anforderung (Mittelabruf) durch den Zuwendungsempfänger gemäß den Vorschriften zu Nr. 1.4 der ANBest-P als Vorschuss für Zahlungen, die der Zuwendungsempfänger in den folgenden zwei Monate tätigen wird.

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Thüringen

Die go! Fördermittelberatung mbH berät Unternehmen, Seminaranbieter, Trainer und Coaches bei der Nutzung von Förderprogrammen die sich dem Thema Bildung widmen.

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