Mecklenburg-Vorpommern
Häufige Fragen
Bildungsschecks für Unternehmen

Bewilligungsbehörde:
GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Schulstr. 1-3
19055 Schwerin
Tel.: 0385 - 55 775-0
Fax: 0385 - 55 775-0
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen für die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung.
Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können für ihre Beschäftigten Förderungen in Form von Bildungschecks beantragen. Die Ansprüche aus diesen Bildungsschecks werden an Bildungsdienstleister abgetreten, die über eine staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern verfügen. Die Bildungsträger können diesen Anspruch nach Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme gegenüber der GSA geltend machen.
Gefördert werden grundsätzlich bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Für den Fall, dass eine Förderung nach der De-minimis-Regelung erfolgt, kann der Fördersatz bis zu 75 Prozent betragen.

Was wird gefördert ?
Die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.

Wer kann Förderung erhalten ?
Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist die Förderung ?
Qualifizierungen mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung
bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 500 €
bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind (u.a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren),
maximal 500 €
Qualifizierungen mit Abschlussorientierung oder Qualifizierungen mit Abschlusszertifikat oder anschlussfähige Teilqualifizierungen
bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 3.000 €
bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind (u.a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren), maximal 3.000 €
Natürlich kostenlos
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Links
http://www.gsa-schwerin.de/leistungen/foerderung-der-weiterbildung/bildungsschecks-fuer-unternehmen.html
Informationen der GSA zum Förderprogramm in Mecklenburg Vorpommern.