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Mecklenburg-Vorpommern 

Häufige Fragen

Bildungsschecks für Unternehmen

Bewilligungsbehörde:

GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

Schulstr. 1-3

19055 Schwerin

 

Tel.: 0385 - 55 775-0

Fax: 0385 - 55 775-0

 

www.gsa-schwerin.de

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen für die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung.

Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können für ihre Beschäftigten Förderungen in Form von Bildungschecks beantragen. Die Ansprüche aus diesen Bildungsschecks werden an Bildungsdienstleister abgetreten, die über eine staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern verfügen. Die Bildungsträger können diesen Anspruch nach Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme gegenüber der GSA geltend machen.

 

Gefördert werden grundsätzlich bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Für den Fall, dass eine Förderung nach der De-minimis-Regelung erfolgt, kann der Fördersatz bis zu 75 Prozent betragen.

Was wird gefördert ?

Die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.

Wer kann Förderung erhalten ?

Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist die Förderung ?

Qualifizierungen mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung

 

bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 500 € 

bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind (u.a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren), 

maximal 500 €

Qualifizierungen mit Abschlussorientierung oder Qualifizierungen mit Abschlusszertifikat oder anschlussfähige Teilqualifizierungen

 

bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 3.000 €

bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind (u.a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren), maximal 3.000 €

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Natürlich kostenlos

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http://www.gsa-schwerin.de/leistungen/foerderung-der-weiterbildung/bildungsschecks-fuer-unternehmen.html

Informationen der GSA zum Förderprogramm in Mecklenburg Vorpommern.

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Die go! Fördermittelberatung mbH berät Unternehmen, Seminaranbieter, Trainer und Coaches bei der Nutzung von Förderprogrammen die sich dem Thema Bildung widmen.

Wir möchten es jedem leicht machen, Förderprogramme zu nutzen und dadurch hohe Einsparungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung für Sie erzielen.

go! Förderberatung GmbH

Lange Enden 29

13437 Berlin

info@go-foerderberatung.de

Tel: 030 - 955 914 - 80

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