Brandenburg
Häufige Fragen
Förderung der beruflichen Weiterbildung

Bewilligungsbehörde:
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
Steinstr. 104 - 106
14480 Potsdam
Tel.: 0331 - 660-0
Fax: 0331 - 660-1234
Mit dem Förderprogramm verfolgt die ILB im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) das Ziel, den Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Beschäftigten sowie die Stabilisierung und der perspektivische Aufbau von Arbeitsplätzen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen zu unterstützen.
Ziel des Programms ist die kontinuierliche Beteiligung an beruflicher Weiterbildung, insbesondere von bildungsbenachteiligten und älteren Beschäftigten, soll erhöht werden. Die Richtlinie verfolgt einen integrierten Ansatz von betrieblicher und individueller Kompetenzentwicklung.

Wer wird gefördert ?
1.) Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen)
2.) Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg im Sinne von § 12 Abgabenordnung haben
3.) rechtsfähige Vereine mit Vereinssitz im Land Brandenburg
4.) öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg

Was wird gefördert ?
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zu 1.) Förderfähig sind Ausgaben für individuelle und arbeitsplatzunabhängige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen inklusive Prüfungsgebühren in Höhe von bis zu 70% der förderfähigen Gesamtausgaben.
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zu 2.) Förderfähig sind Ausgaben für externe Weiterbildungsleistungen inklusive Prüfungsgebühren für Beschäftigte, die in einer Betriebsstätte im Land Brandenburg tätig sind, sowie von Solo-Selbständigen und Freiberuflerinnen und Freiberuflern, die im Land Brandenburg steuerpflichtig sind. Darüber hinaus sind im Unternehmen mitarbeitende Betriebsinhaberinnen und -inhaber förderfähig.
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zu 3.) Förderfähig sind Ausgaben für externe Weiterbildungsleistungen inklusive Prüfungsgebühren für Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der erwerbsbezogenen fachlichen und sozialen Kompetenzen von haupt- und ehrenamtlich Tätigen in rechtsfähigen Vereinen mit Vereinssitz im Land Brandenburg.
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zu 4.) Förderfähig sind Ausgaben für externe Weiterbildungsleistungen inklusive Prüfungsgebühren für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für von bei öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe im Land Brandenburg Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen.
Zuschuss für kleine Unternehmen: bis zu 70 %
Zuschuss für mittlere Unternehmen: bis zu 60 %
Zuschuss für große Unternehmen: bis zu 50 %
Zuschuss für Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit: entsprechend Unternehmenseinstufung
Zuschuss für öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe: entsprechend Unternehmenseinstufung
Zuschuss für Vereine ohne wirtschaftliche Tätigkeit: bis zu 90 %

Wer oder was wird nicht gefördert ?
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
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berufsabschlussbezogene Qualifikationen (Ausnahme s. Richtlinie Pkt. 4.7.2)
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Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen. Weiterhin sind Schulungen zu Produkten ausgeschlossen, die bereits im Preis des Produktes inbegriffen sind oder die im Rahmen von Serviceverträgen verbindlich festgelegt sind.
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Kurse, die dem Erwerb von Fahrerlaubnissen (ausgenommen Bedienberechtigungen) dienen, sowie Maßnahmen der Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung.
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Maßnahmen der individuellen Gesundheitsprävention, sowie Maßnahmen, die als Einzelunterricht durchgeführt werden.
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Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (mit Ausnahme der Maßnahmen nach Nummer 2.2.3 und 2.3 der Richtlinie).
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Auszubildende, Studierende (Ausnahme: Beschäftigte, die berufsbegleitend studieren, können nach Nummer 4.7.2 der Richtlinie gefördert werden, wenn die sonstigen Fördervoraussetzungen erfüllt sind).
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Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.
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Zuwendungsempfänger als auch Maßnahmen, die Inhalte oder Methoden oder die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
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Zuwendungsempfänger als auch Maßnahmen, die menschenverachtendes, rassistisches, extremistisches oder sexistisches Gedankengut lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.

Wie wird gefördert ?
Es können bis zu zwei Anträge auf Förderung pro Jahr gestellt werden.
Bagatellgrenzen und Förderhöchstsätze entnehmen Sie bitte dem Richtlinientext.
Für Förderungen zur Umsetzung des Brandenburger Servicepakets für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung (Pkt. 2.2.4 der Richtlinie) ist vor Antragstellung die ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH, Bereich ZAB Arbeit, zu kontaktieren.
Anträge nach Nummer 2.3 der Richtlinie können zu zwei Stichtagen pro Kalenderjahr eingereicht werden. Die Bekanntmachung der Stichtage erfolgt über das Internetportal der ILB (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de).

Wie ist das Antragsverfahren ?
Anträge sind mindestens sechs Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahmen einzureichen.
Vor Zustimmung der Bewilligungsstelle ILB dürfen keine Verträge verbindlich abgeschlossen werden.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft.
Natürlich kostenlos
Aktuelles aus Brandenburg
04.06.2015
Seit dem 01.06.2015 können wieder Förderanträge für Seminare, Qualifizierungen, Schulungen oder Trainings über das ILB-Kundenportal eingereicht werden.
12.04.2015
Die Investitionbank Land Brandenburg hat heute neue Informationen zum Förderprogramm in Brandenburg mitgeteilt.
Links
http://www.ilb.de/de/arbeitsfoerderung/aktive_arbeit_programme/foerderung_der_beruflichen_weiterbildung_im_land_brandenburg/index.html
Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg
https://kundenportal.ilb.de/irj/portal
Ab sofort können Sie Ihre Förderung zu diesem Programm online beantragen.