Thüringen
Anpassungsqualifizierung

Der Freistaat Thüringen gewährt nach Maßgabe der Richtlinie Zuwendungen für die Förderung von Vorhaben der betrieblichen und individuellen Weiterbildung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs sowie der Beschäftigungsfähigkeit.
Eine Förderung von bis zu 100% der Seminarkosten ist möglich.
Bewilligungsbehörde:
GFAW - Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH
Warsbergstr. 1
99092 Erfurt
Tel.: 0361 - 2223-0
Fax: 0361 - 2223-17
Häufige Fragen

Was sind die Ziele des Förderprogrammes ?
Zur Durchführung des Controllings entsprechend den VV zu § 23 ThürLHO sind als spezifische Ziele die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit sowie des Fachkräftebedarfs durch die Förderung des lebenslangen Lernens definiert.

Wer ist antragsberechtigt ?
Antragsberechtigt für Vorhaben nach den Ziffern 2.1 und 2.2 der Richtlinie sind Thüringer Unternehmen und Bildungseinrichtungen. Der Antragsteller muss einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Thüringen haben.

Wie hoch ist die Förderung ?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt:
- bei Vorhaben nach Ziffer 2.1 der Richtlinie als Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Was sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ?
Bei Vorhaben nach Ziffer 2.1 der Richtlinie sind zuwendungsfähig:
- Die zur Durchführung der Weiterbildungsmaßnahmen notwendigen Ausgaben. Diese werden gemäß Art. 67 (5) lit. c der AllgVO auf der Basis der Bundesweiten Durchschnittskostensätze (B-DKS / siehe www.gfaw-thueringen.de) bemessen.
- Ausgaben für Löhne/Gehälter der Vorhabenteilnehmer, die bei den Unternehmen während der Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme anfallen. Diese sind als Pauschalsatz gemäß Art. 67 (1) lit. d der AllgVO in Höhe von 100% der nach Ziffer 5.2.1 anerkannten Ausgaben zuwendungsfähig.
Für Vorhaben mit weniger als 15 Teilnehmenden wird der anzuwendende B-DKS um den Faktor 1,2
für Vorhaben mit bis zu 8 Teilnehmenden um den Faktor 1,65 erhöht.
Zur Beurteilung der Angemessenheit von Lehrgangsausgaben gemäß §§ 179 - 184 SGB III i.V.m. der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) werden die B-DKS jährlich von der Bundesagentur für Arbeit aktualisiert.
Der jeweils zutreffende B-DKS wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.

Wie lang ist die Bearbeitungszeit bis zum Zuwendungsbescheid ?
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach Ziffern 2.1 und 2.2 dieser Richtlinie sind spätestens sechs Wochen vor Vorhabenbeginn formgebunden über das Online-Portal an die GFAW, Warsbergstraße 1 in 99092 Erfurt zu richten. Maßgeblich für den Zeitpunkt der rechtzeitigen Antragstellung ist der elektronische Eingang des Antrags bei der GFAW.

Muss das Unternehmen in Vorleistung gehen ?
Nein, die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in Teilbeträgen nach Vorlage der formgebundenen Anforderung (Mittelabruf) durch den Zuwendungsempfänger gemäß den Vorschriften zu Nr. 1.4 der ANBest-P als Vorschuss für Zahlungen, die der Zuwendungsempfänger in den folgenden zwei Monate tätigen wird.
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Aktuelles aus Thüringen
21.08.2015
Der Freistaat Thüringen gewährt nach Maßgabe der Richtlinie Zuwendungen für die Förderung von Vorhaben der betrieblichen und individuellen Weiterbildung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs sowie der Beschäftigungsfähigkeit.
Eine Förderung von bis zu 100% der Seminarkosten ist möglich.
Dokumente
Links
http://www.gfaw-thueringen.de/cms/?s=gfaw_esf_aktuell&pid=14&fid=27&
Offizielle Seite der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung zum Förderprogramm in Thüringen.
Preise / Tarife
Tarifübergreifende Leistungen der go!
Leistungen rund um die Kalkulation
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Prüfung der Angebotsvorlage auf Förderfähigkeit
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Online Projektportal zur aktuellen Übersicht des Projektes
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Koordination aller relevanten Angaben rund um die Antragstellung
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Unterstützung bei der Einholung der Angebote
Leistungen rund um die Antragstellung
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Vollständige Zusammenstellung und Überprüfung der Antragsunterlagen
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Bearbeitung von Anfragen der Bewilligungsbehörde
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Prüfung des Zuwendungsbescheides
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Volle Transparenz im Projektportal
Leistungen rund um die Seminarkoordination
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Koordination aller Termine und Fristen
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Koordination mit dem Seminaranbieter
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Prüfung des Zertifikates auf Erfüllung der Publizitätsvorschriften
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Erstellung von Projektstammblättern
Leistungen rund um die Mittelanforderung
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Prüfung und Überwachung von Auflagen und Fristen Ihres Zuwendungbescheides
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Prüfung der Rechnung des Seminaranbieters
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Vollständige Zusammenstellung der der Unterlagen für die Mittelanforderung
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Bearbeitung von Anfragen der Bewilligungsbehörde